Umwelt: Sedimentablagerungen, Wasserpflanzen, der Verlandungsprozess hat den Schiedersee voll im Griff.

Im Schiedersee soll jetzt ein Kanal gebaut werden durch den der Emmerfluss dann geleitet wird.
Die Hochwassersituation in flussabwärts gelegenen Gemeinden (u.a. Lügde) wird sich dadurch entscheidend verschärfen.
Durch die Führung eines natürlichen Flusses im künstlichen Kanal wird sich die biologische Situation dieses Gewässers (u.a. Fischbrutstätten etc.) zum Leidwesen der Angler und Natur- und Wassersportfreunde keinesfalls verbessern.
Durch dem Bau eines "Schieder-Seitenkanals" (Umflutung Schiedersee genannt) erhofft man sich, daß die natürliche Verlandung durch Sedimentablagerungen des Stausees zukünftig langsamer erfolgen wird. - Der Emmersee selbst wird durch den Umbau in seiner jetzigen Funktion aber unbrauchbar, denn dieser verbleibende Rest-See mit dem dann eher stehenden Gewässer bietet u.A. ideale Bedingungen für Wasserpflanzen, was u.a. auch die natürliche Verlandung des Gewässers fördert.

Das beliebte Ausflugziel "Schiedersee" (früher mal Emmerstausee genannt) wird somit in naher Zukunft nicht mehr für den Segelsport und andere wassersportlichen Aktivitäten nutzbar sein. So ist auch die verfügbare Wasserfläche durch Veränderung der Ufer und Verschlammung soweit verkleinert, dass Wassersport nicht mehr möglich sein wird. Alles was die nutzenden Vereine (5 an der Zahl) in den letzten 25 Jahren in ihre selbstgeschaffenen Anlagen investiert haben, um durch attraktive Jugendarbeit ihren sozialen Aufgaben gerecht zu werden, wird nun sozusagen "verschlammt" und zuwachsen. Aber zunächst der Reihe nach.

Als Anfang der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts der Emmerstausee - ähnlich wie die Edertalsperre - zum Zwecke des Hochwasserschutzes (§ 43 LWG NRW) für die östlich gelegenen Landschaftsteile an der Emmer zwischen Lügde und der Einmündung in die Weser bei Kirchohsen gebaut wurde, nannte man das eine innovative, zukunftsorientierte und richtungsweisende Maßnahme. Lediglich auf ein vorgeschaltetes Absetzbecken zur Aufnahme des von der Emmer zu transportierenden Schlammes hatte man aus Kostengründen verzichtet, oder die Auswirkungen im Laufe einiger Jahre falsch berechnet oder falsch vorausgeschätzt.

Neben dem Hochwasserschutz sollte damit auch im Sinne der § 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatG) verfahren werden. Nach § 1 BNatG sind Natur und Landschaft auf Dauer für die Erholung des Menschen zu sichern. Nach § 2 Absatz 4 sind Hochwasserrückhalteflächen zu erhalten und zu entwickeln, nach § 2 Absatz 8 ist die biologische Vielfalt zu erhalten und nach § 2 Absatz 13 ist der Erhalt einer ausgewogenen Erlebnis- und Erholungslandschaft sicherzustellen.

Tatsächlich hat die Schaffung dieses Gewässers die strukturarme Mittelgebirgs-region des Landkreises Lippe und des angrenzenden niedersächsischen Landkreises Hameln-Pyrmont sehr positiv beeinflusst.

Im Zuge der wasserbaulichen Arbeiten wurden mehrere Wassersportvereine gegründet, die für Leben auf dem Gebirgssee sorgten und damit die Basis für einen nachhaltigen Tourismus schafften. Verschlafene Dörfer, Gasthäuser und Herbergen wurden sozusagen wachgeküsst und bildeten letztendlich im Verbund mit neugeschaffenen Erlebnisanlagen und insbesondere wassersportlichen Aktivitäten die Grundlage für eine aufblähende Region.
Soweit so gut sollte man meinen, wenn da nicht dieser Emmerschlamm wäre, der den See im Laufe der Zeit in ein reines Schlamm und Matschbiotop verwandeln konnte. Kanuten, Ruderer und Segler blieben häufig stecken und damit war die touristische Attraktivität dahin. Lediglich die fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, wie man Angeln im Behördendeutsch bezeichnet, fand das ganze sehr segensreich, bis auch für die Fische der Lebensraum immer schlammiger sprich enger wurde.
Um die Situation in den Griff zu bekommen wurde zunächst einmal der Schlamm zur Aufschüttung einer Insel im abgetrennten Biotop verwendet und teilweise in den tieferen Seeteilen verklappt. Inzwischen hat sich nunmehr die Rechtslage verändert und verklappen bzw, ablagern ist nicht mehr so einfach möglich, aber in solchen Fällen hilft in zunehmenden Maße die neue EU Gesetzgebung.

Diese Gesetze sind sehr allgemein gehalten, weil sie in Ländern mit völlig unterschiedlich entwickelten Strukturen gelten sollen. Das bedeutet allerdings, dass den unterschiedlichsten Auslegungen Tür und Tor geöffnet werden, denn wenn man genügend lange hin und her liest, findet man bestimmt eine Formulierung, die - selbst wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen wird - auf die örtliche Situation übertragbar ist. Wie auch hier geschehen. Jetzt soll nach NRW Landeswassergesetz (173 §§ auf 95 Seiten) für die Emmer ein renaturiertes Bett in Mäanderform zwischen Leitdämmen auf einer Breite von 60 bis 80 m entlang des Seenordufers gebaut werden. Kostenpunkt je nach Betrachtungsweise zwischen 12 und 40 Mio Euro. (üblicherweise fängt man mit 12 Mio an und endet dann bei 40 Mio.)

Durch diese Veränderungen wird der Schlamm nicht nachhaltig beseitigt.
Er kann nunmehr langsam mäandrierend das neue Kunstbett der Emmer zuschlicken. Die danach verbleibende Restwasserfläche von ca 60 m Breite und 2.800 m Länge ist allerdings für Wettkampf- und Leistungssport im Segeln, Rudern und Kanufahren zu klein. Damit verschwinden auf Sicht auch die Touristen und alles versinkt wieder im lippischen "Dornröschen Schlaf". Selbst die Fische werden Mühe haben hinter dem Staudamm auf wenigen Metern die Gefällehähe von 6 m zu überwinden, sagen einige der Angler.

Im Fernsehen hört man dauernd: Deutschland bewegt sich, die Frage sei gestattet wohin?